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   BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95   

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https://dejure.org/1997,23394
BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95 (https://dejure.org/1997,23394)
BSG, Entscheidung vom 20.08.1997 - 13 RJ 33/95 (https://dejure.org/1997,23394)
BSG, Entscheidung vom 20. August 1997 - 13 RJ 33/95 (https://dejure.org/1997,23394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen Berufsunfähigkeit - Folgen der fehlenden gerichtlichen Sachaufklärung hinsichtlich der Gesundheitsstörungen eines Sozialversicherten in der Sozialgerichtsbarkeit - Erwerbsunfähigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95
    Insoweit kommt es mithin darauf an, ob die Klägerin angesichts ihres Gesundheitszustandes - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt - noch in erforderlichem Umfang erwerbstätig sein kann (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95
    Der Anspruch der Klägerin auf Versichertenrente wegen BU oder EU richtet sich noch nach den §§ 1246, 1247 RVO, da der Rentenantrag bereits im Jahre 1988 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden ist und er sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; dazu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 28.05.1991 - 5 RJ 48/90

    Widerspruchsfrist gemäß § 84 Abs. 1 SGG bei Zustellung außerhalb des

    Auszug aus BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95
    Gleichwohl ist der Widerspruch und damit die Klage als zulässig anzusehen, weil die Rechtsbehelfsbelehrung des angefochtenen Bescheides insoweit unrichtig ist, als sie der Klägerin eine dreimonatige Anfechtungsfrist eingeräumt hat (vgl Bundessozialgericht in BSGE 69, 9 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 1).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95
    Ein Verstoß gegen § 103 SGG und damit ein iS von §§ 162, 164 Abs. 2 Satz 3 SGG beachtlicher Verfahrensmangel liegt jedoch vor, wenn das Gericht eine weitere Sachaufklärung unterläßt, obwohl es sich dazu hätte gedrängt fühlen müssen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 13.03.1986 - 5b RJ 34/85
    Auszug aus BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95
    Hinzu kommt, daß die letzte chirurgische Begutachtung (durch Dr. M.) bereits über drei Jahre zurücklag und der gerichtliche Sachverständige Dr. K. (Arzt für Neurologie und Psychiatrie) insoweit keine genaueren Befunde (insbesondere Bewegungsmaße) dokumentiert hat (vgl dazu allgemein BSG, Urteile vom 28. März 1984 - 9a RV 27/83 - und vom 13. März 1986 - 5b RJ 34/85 -).
  • BSG, 28.03.1984 - 9a RV 27/83
    Auszug aus BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 33/95
    Hinzu kommt, daß die letzte chirurgische Begutachtung (durch Dr. M.) bereits über drei Jahre zurücklag und der gerichtliche Sachverständige Dr. K. (Arzt für Neurologie und Psychiatrie) insoweit keine genaueren Befunde (insbesondere Bewegungsmaße) dokumentiert hat (vgl dazu allgemein BSG, Urteile vom 28. März 1984 - 9a RV 27/83 - und vom 13. März 1986 - 5b RJ 34/85 -).
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